Leistung · BarrierefreiheitBarrierefreie Website: für alle Menschen bedienbar.
Seit 28. Juni 2025 ist in Österreich das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) anzuwenden. Es trifft vor allem Betriebe, die online an Verbraucher verkaufen – vom Onlineshop des Sportfachhandels bis zum Hofladen mit Versand. Wir erklären, worum es geht, und bauen Websites und Shops, die Menschen mit und ohne Einschränkungen bedienen können.
Was ist eine barrierefreie Website?
Eine Website, die alle Menschen wahrnehmen, verstehen und bedienen können – auch mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen, mit Screenreader, nur mit der Tastatur oder mit stark vergrößerter Schrift.
Das betrifft mehr Menschen, als man meint: ältere Gäste, die die Schrift größer stellen, Menschen mit Farbfehlsichtigkeit, jemand mit Gipsarm nach dem Skiunfall, der nur die Tastatur benutzen kann. Eine barrierefreie Website ist für alle leichter zu bedienen.
Vieles deckt sich mit gutem Webdesign und SEO: klare Überschriften, beschriebene Bilder, verständliche Texte und saubere Technik. Suchmaschinen und die KI-Suche lesen eine Website ähnlich wie ein Screenreader – was für den einen gut gegliedert ist, verstehen auch die anderen besser.
Was verlangt das Barrierefreiheitsgesetz?
Das BaFG setzt den European Accessibility Act der EU in Österreich um. Seit 28. Juni 2025 gilt es für bestimmte Produkte und Dienstleistungen.
Welche Angebote erfasst sind
Für Websites zählt vor allem der elektronische Geschäftsverkehr: Dienstleistungen, bei denen Verbraucher über eine Website oder App einen Vertrag abschließen – typischerweise ein Onlineshop. Daneben erfasst das Gesetz unter anderem Bankdienstleistungen für Verbraucher, E-Books, Telekommunikation und Teile des Personenverkehrs.
Woran gemessen wird
Die Website muss wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. Maßstab ist die europäische Norm EN 301 549, die für Websites auf die WCAG 2.1 in Stufe AA verweist. Gefordert sind außerdem Informationen darüber, wie die Dienstleistung die Anforderungen erfüllt.
Ist meine Website betroffen?
Eine erste, unverbindliche Orientierung. Es kommt immer auf den Einzelfall an.
| Ihre Website | Einschätzung |
|---|---|
| Onlineshop, der an Verbraucher verkauft | In der Regel erfasst – außer Sie sind ein Kleinstunternehmen. |
| Online-Buchung oder Bestellung mit Vertragsabschluss, etwa ein Buchungssystem | Kann erfasst sein. Das sollten Sie rechtlich prüfen lassen. |
| Reine Informations-Website ohne Online-Vertragsabschluss | Nach verbreiteter Auslegung meist nicht erfasst. Barrierefreiheit bleibt trotzdem sinnvoll. |
| Shop, der nur an Unternehmen verkauft | Das Gesetz zielt auf Verbraucher. Im Zweifel prüfen lassen. |
| Website einer öffentlichen Stelle | Hier gilt schon länger ein eigenes Gesetz, das Web-Zugänglichkeits-Gesetz. |
Sie verkaufen online und sind unsicher? Dann ist eine technische Bestandsaufnahme ein guter erster Schritt. Sie zeigt, wie weit Ihre Website von den Anforderungen entfernt ist – unabhängig von der rechtlichen Frage.
Was wir auf Ihrer Website umsetzen.
Barrierefreiheit entsteht im Code, im Design und im Text. Wir achten auf alle drei – bei neuen Websites von Anfang an, bei bestehenden nach einer Prüfung.
Saubere Struktur
Eine logische Reihenfolge der Überschriften, ausgezeichnete Bereiche wie Navigation und Hauptinhalt und die richtige Sprachangabe – damit Screenreader die Seite gliedern können.
Bedienung mit der Tastatur
Alle Links, Menüs und Formulare sind ohne Maus erreichbar. Ein gut sichtbarer Fokus zeigt, wo man gerade ist.
Kontraste und Farben
Genug Kontrast für Text und Bedienelemente. Informationen hängen nie allein an einer Farbe.
Bilder und Texte
Aussagekräftige Alternativtexte, verständliche Linktexte und eine klare Sprache ohne unnötige Fachwörter.
Formulare
Jedes Feld ist beschriftet, Pflichtfelder sind erkennbar, und Fehlermeldungen sagen konkret, was zu tun ist.
Zoom und Bewegung
Die Seite bleibt bei starker Vergrößerung nutzbar. Animationen werden reduziert, wenn das am Gerät so eingestellt ist.
Wie wird eine bestehende Website barrierefrei?
Bei einer neuen Website planen wir Barrierefreiheit von Beginn an mit. Bei einer bestehenden gehen wir so vor:
- 01
Prüfung
Automatische Tests finden nur einen Teil der Probleme. Wir prüfen deshalb zusätzlich von Hand – mit Tastatur, Vergrößerung und Screenreader.
- 02
Einschätzung
Sie erfahren, was zu tun ist und was es kostet. Manchmal ist ein Neubau günstiger als der Umbau einer alten Seite – dann sagen wir Ihnen das.
- 03
Umsetzung
Wir beheben die Mängel, zuerst die wichtigsten: Kaufablauf, Kontaktformular und Navigation.
- 04
Kontrolle
Nach der Umsetzung prüfen wir noch einmal und ergänzen die Informationen zur Barrierefreiheit auf Ihrer Website.
Preis: nach Aufwand im Fix-Angebot – Sie wissen vorher, was Prüfung und Umsetzung kosten.
Fragen zur Barrierefreiheit.
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie einfach an: +43 677 6400 4249
Seit wann gilt das Barrierefreiheitsgesetz?
Das Barrierefreiheitsgesetz ist in Österreich seit 28. Juni 2025 anzuwenden. Es setzt eine EU-Richtlinie um – den European Accessibility Act, der in allen EU-Staaten ähnliche Regeln bringt. Für einzelne Fälle gibt es Übergangsfristen; ob eine davon für Sie gilt, klären Sie am besten mit einer Rechtsberatung.
Sind kleine Betriebe ausgenommen?
Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind ausgenommen. Nach der EU-Definition ist das ein Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Barrierefreiheit kann sich trotzdem lohnen: Sie erreichen mehr Menschen, und viele Maßnahmen helfen auch bei Google.
Genügt ein Barrierefreiheits-Plugin oder Overlay?
In aller Regel nicht. Solche Werkzeuge legen eine Schicht über die Seite, beheben aber nicht die Ursachen im Code – etwa fehlende Beschriftungen, eine falsche Überschriften-Reihenfolge oder Bedienelemente, die mit der Tastatur nicht erreichbar sind. Wir setzen Barrierefreiheit direkt in der Website um.
Was heißt WCAG 2.1 AA?
Die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) sind die international anerkannten Richtlinien für barrierefreie Websites. Es gibt drei Stufen: A, AA und AAA. Stufe AA der Version 2.1 ist die Grundlage der europäischen Norm EN 301 549 und damit der übliche Maßstab für das Barrierefreiheitsgesetz.
Betrifft das Gesetz auch ältere Websites?
Entscheidend ist nicht, wann eine Website gebaut wurde, sondern ob über sie seit dem Stichtag eine erfasste Dienstleistung angeboten wird – etwa ein Onlineshop für Verbraucher. Auch ältere Shops können also betroffen sein. Im Einzelfall hilft eine rechtliche Prüfung.
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